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   FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03   

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https://dejure.org/2003,17140
FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03 (https://dejure.org/2003,17140)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.12.2003 - 1 K 1276/03 (https://dejure.org/2003,17140)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 1 K 1276/03 (https://dejure.org/2003,17140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8; AO § 110 Abs. 1 Satz 1
    Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist - Wiedereinsetzung; Antragsveranlagung; Berufliche Belastungen; Fehlerhafte Sachbehandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung bei Versäumen der Antragsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der Frist für eine Veranlagung ; Entstehung eines die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Vertrauenstatbestandes bei der einmaligen rechtsfehlerhaften Durchführung einer Antragsveranlagung trotz Versäumens ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Ein Vertrauenstatbestand, der ein Finanzamt - auch außerhalb einer verbindlichen Zusage - zu einer bestimmten Behandlung eines Steuerfalles bindet, ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich das Finanzamt nicht mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der Steuerpflichtige vertraut hat und vertrauen durfte, in Widerspruch setzt und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das frühere Verhalten disponiert hat (Urteile des BFH vom 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520 , und vom 21.10.1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 ).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 25/85

    Klagebefugnis - Personengesellschaft - Übergang auf Rechtsnachfolger -

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Ein Vertrauenstatbestand, der ein Finanzamt - auch außerhalb einer verbindlichen Zusage - zu einer bestimmten Behandlung eines Steuerfalles bindet, ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn es die Grundsätze von Treu und Glauben gebieten, dass sich das Finanzamt nicht mit seinem eigenen früheren Verhalten, auf das der Steuerpflichtige vertraut hat und vertrauen durfte, in Widerspruch setzt und der Steuerpflichtige im Vertrauen auf das frühere Verhalten disponiert hat (Urteile des BFH vom 19.11.1985 VIII R 25/85, BStBl II 1986, 520 , und vom 21.10.1992 X R 99/88, BStBl II 1993, 289 ).
  • BFH, 23.08.2000 - X R 106/97

    Versicherungsagentur als Liebhaberei

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    An eine fehlerhafte Behandlung in der Vergangenheit ist sie grundsätzlich nicht gebunden, auch wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat; eine fehlerhafte Handhabung allein schafft noch keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (z.B. BFH, Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, und vom 23.8.2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160 , Beschluss vom 25.10.2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470 ).
  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    An eine fehlerhafte Behandlung in der Vergangenheit ist sie grundsätzlich nicht gebunden, auch wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat; eine fehlerhafte Handhabung allein schafft noch keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (z.B. BFH, Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, und vom 23.8.2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160 , Beschluss vom 25.10.2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470 ).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Denn ebenso wie bei einem Irrtum über das materielle Recht kann dem Steuerpflichtigen zugemutet werden, von seinen Verfahrensrechten in der gebotenen Weise Gebrauch zu machen und sich erforderlichenfalls hierüber zu informieren (z.B. BFH, Urteil vom 3.7.1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717, und Beschluss vom 22.7.1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 133/84

    Informationspflichten des Steuerpflichtigen über das Wesen einer Ausschlußfrist

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Denn ebenso wie bei einem Irrtum über das materielle Recht kann dem Steuerpflichtigen zugemutet werden, von seinen Verfahrensrechten in der gebotenen Weise Gebrauch zu machen und sich erforderlichenfalls hierüber zu informieren (z.B. BFH, Urteil vom 3.7.1986 IV R 133/84, BFH/NV 1986, 717, und Beschluss vom 22.7.1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 25.10.2000 - I B 117/00

    Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    An eine fehlerhafte Behandlung in der Vergangenheit ist sie grundsätzlich nicht gebunden, auch wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat; eine fehlerhafte Handhabung allein schafft noch keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand (z.B. BFH, Urteile vom 5.9.1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217, und vom 23.8.2000 X R 106/97, BFH/NV 2001, 160 , Beschluss vom 25.10.2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470 ).
  • BFH, 24.09.1985 - III B 3/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Jeder Verschuldensgrad - d.h. auch einfache Fahrlässigkeit - schließt die Wiedereinsetzung aus (z.B. Beschluss des BFH vom 24.9.1985 III B 3/85, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1986, 190).
  • FG Saarland, 25.09.2002 - 1 K 361/01

    Wiedereinsetzung bei rechtsirrtümlicher Unkenntnis der Ausschlussfrist für eine

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Denn hierzu wäre zumindest ein nachhaltiges, d.h. sich über einen längeren Zeitraum erstreckendes Verhalten oder aber eine zusätzliche nachdrückliche Willensäußerung oder eine sonstige weitere Maßnahme des Beklagten erforderlich gewesen, die die Annahme hätte rechtfertigen können, der Beklagte werde sich auch zukünftig nicht auf die Verfristung der Antragstellung berufen (so zu Recht das Urteil des Finanzgerichts -FG- des Saarlandes vom 25.9.2002 1 K 361/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1610 , selbst für den Fall der rechtsfehlerhaften Durchführung verfristeter Antragsveranlagungen über einen Zeitraum von drei Jahren; vgl. weiter Kruse / Drüen in Tipke / Kruse, AO / Finanzgerichtsordnung - FGO -, § 4 AO Tz 144 m.N.).
  • FG Niedersachsen, 26.02.2003 - 2 K 881/99

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Erhalt des "Ratgebers für alle

    Auszug aus FG Hessen, 16.12.2003 - 1 K 1276/03
    Denn auf die Voraussetzungen einer Antragsveranlagung und die nicht verlängerbare Antragsfrist wird seit Jahren bereits in der jeweils mit der Lohnsteuerkarte verschickten Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" hingewiesen (dazu Urteil des Niedersächsischen FG vom 26.2.2003 2 K 881/99, Juris Dok.Nr. STRE200370832).
  • FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 3510/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Steuererklärung; Antragsveranlagung;

  • BFH, 21.08.1981 - VI S 9/81
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